Anfragen

31.07.2018 - Verkauf einer Teilfläche aus dem Straßengrundstück Kiefernweg, Stadtteil Lollar, Flur 10, Flurstück 205, Bereich Wendehammer, an Privatperson/en; Hier: weitere Anfrage nach Beantwortung der Anfrage vom 04.12.2017 durch das Bauamt der Stadt Lollar am 13.12.2017

Vorbemerkung

Die Anfrage des Stadtverordneten Bierau wurde mit Aktenvermerk vom 13.12.2017 in der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017 beantwortet. Insbesondre der Umstand, dass die veräußerte öffentliche Straßenfläche ohne Entwidmungsverfahren durch den Magistrat verkauft wurde, veranlasst zu den nachstehenden Fragen.

Fragen

  1. Wurde dem Erwerber der Straßenfläche (Wendehammerbereich) durch den Magistrat bzw. die Fachabteilung schriftlich mitgeteilt, dass die von ihm erworbene Grundstücksfläche weiterhin dem öffentlichen Verkehr dient und somit eine rein private Nutzung auf dieser Fläche unzulässig ist.
  2. Hat der Erwerber gegenüber dem Magistrat erklärt, welche Nutzung er auf der erworbenen Fläche beabsichtigt (PKW-Stellplatz/Wohnmobil-Stellplatz o.a.).
  3. Wieso wurde lediglich ein Kaufpreis von 60,- €/m² seitens des Magistrates verlangt bzw. akzeptiert. Laut Bodenrichtwertübersicht (2016-2018) liegt der Bodenwert bei 155,- €/m². Hinzu kommt, dass die erworbene Fläche mit Bordsteinen eingefasst und mit Asphalt versehen ist und somit eine weitere Wertigkeit hat.
  4. Sieht der Magistrat eine Gefahr darin, dass ein derzeit noch unbebautes nördlich angrenzendes Grundstück (Bauplatz) eventuell über die veräußerte Fläche verkehrlich erschlossen wird z.B. Grundstückszugang oder Garagenzufahrt?
  5. Könnte einem Bauherrn die Zufahrt zu seinem Grundstück (s.4.) über die veräußerte und in Privateigentum stehende Straßenfläche verweigert werden?
  6. Was würde mit der veräußerten Fläche geschehen, müsste auf verkehrstechnischen Gründen (es handelt sich immerhin um eine Teilfläche aus einem Wendehammer) ein absolutes Parkverbot im Wendehammerbereich Kiefernweg (z.B. wegen Müllfahr-zeuge o.a.) angeordnet würde.
  7. Wie stellt sich der Magistrat eine Regelung mit dem Erwerber vor, sollte durch die Stadtverordnetenversammlung die Einleitung eines Entwidmungsverfahrens beschlossen werden und mit dem Ergebnis, dass eine Entwidmung nicht erfolgen soll oder kann.

04.07.2018 - planungsrechtliche Befreiungen oder Ausnahmen von der Festsetzung des Bebauungsplanes

Vorbemerkung

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Naturschutz, Umwelt und Bauen (SNUB) am 13.03.2018, wurde unter TOP 3.2 festgestellt, dass es im Bereich des Neubaugebietes Lumdaniederung zu einer Abweichung des Bebauungsplanes gekommen ist. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass der Magistrat einige Genehmigungen erteilt hatte, von anderen Abweichungen aber nichts bekannt war. In dieser Sitzung wurde um eine Auflistung der Befreiungen gebeten. Aufgrund aktueller Nachfragen ergab sich nun diese erweiterte Anfrage.

Fragen

  1. Wurden planungsrechtliche Befreiungen oder Ausnahmen von der Festsetzung des Bebauungsplanes gewährt oder hat die Stadt Lollar bei bauordnungsrechtlichen Abweichungen mitgewirkt? hat der Magistrat erteilt, aufgeschlüsselt nach dem Datum des Antrages der Abweichung, der Art der Abweichung und dem Datum des Beschlusses?
  2. Falls ja, wurden Entscheidungen hierüber von der der Verwaltung oder dem Magistrat getroffen?
  3. Falls ja, um welche Entscheidungen hat es sich im Einzelnen gehandelt?
  4. Wurde der Sachverhalt zur Winkelstützmauer im vorderen Bereich des Gebietes Lumdanierung, entlang der K29 (Ortsausgang nach Staufenberg/Daubringen) von der Stadt geprüft, beurteilt, oder in sonstiger Weise- und mit welchen Ergebnis- bearbeitet?

04.07.2018 - Straßenendausbau "Löwengasse"

Vorbemerkung

Die verkehrliche Situation im Ein- und Ausfahrtsbereich der beiden Zufahrten zur Löwengasse sind seit Anfang an unbefriedigend. In den damaligen Diskussionen wurde eine Einbahnstraßenregelung angedacht, diese wurde mit dem Endausbau der Straße verbunden. Ebenfalls ist die Parkplatzsituation mehr als unbefriedigend. Seit über einem Jahr sind keine baulichen Tätigkeiten mehr zu erkennen, obwohl noch nicht alle Wohneinheiten errichtet wurden. Dies führt dazu, dass die Parkplatzsituation mehr als unbefriedigend ist.

Fragen

  1. Sind für alle bis jetzt errichteten Wohneinheiten Stellplätze nachgewiesen?
  2. Ist mit dem Endausbau der Straße erst zu rechnen, wenn alle Wohneinheiten gebaut sind?
  3. Falls es nicht zum Bau weiterer Wohneinheiten kommt, gedenkt der Investor den Endausbau der Straße vorzuziehen und wenn ja, bis wann soll der Endausbau vollzogen sein? Wenn nicht, wie wird mit der Situation seitens der Stadt weiter umgegangen?

09.01.2018 - Parksituation "Kirschgarten" in Lollar

Vorbemerkung

In letzter Zeit kommt es im Bereich Kirschgarten vermehrt zu brenzligen Verkehrssituationen. Die gesamte Straße ist einseitig (Im Bereich der KFZ Mietwerkstatt bis zu Elektro Piechocki) von PKW´s beparkt. Ein sicheres vorbeifahren und somit ausweichen von entgegenkommenden Fahrzeugen ist kaum möglich, da die parkenden PKW´s einen Großteil der Straßenflächen einnehmen. Dazu ist zu sagen, dass der Bereich nur vormittags bis zum späten Nachmittag als Parkfläche genutzt wird. Im Hinblick auf die geplante bauliche Veränderung im Bereich „Kirschgarten“, “Holzmühler Weg“ und „Giessener Straße“ sollte auch diese Parksituation geprüft und ggf. verändert werden.

Fragen

  1. Sind der Stadt Lollar gewerbliche Veränderungen im Bereich "Kirschgarten" bekannt, die ein erhöhtes Parkaufkommen vermuten lassen?
  2. Wenn ja, hat eine Überprüfung im Hinblick auf die Stellplatzsatzung der Stadt Lollar stattgefunden?
  3. Wurde bereits/ -oder ist geplant, im Rahmen einer Verkehrsschau, die momentane Parksituation zu prüfen?

01.09.2017 - Anfrage Grünanlagenpflege im Stadtgebiet Lollar

Vorbemerkung

Immer häufiger kommt es zu Beschwerden über die Pflege der Grünanlagen, insbesondere bei den Friedhöfen und Spielplätzen. Durch die Vergabe an Unternehmen ist nicht immer ersichtlich wer verantwortlich für die Pflege ist. Ein Beispiel hierfür ist, dass der Friedhof in Odenhausen in den Sommermonaten, trotz massiven Bewuchses über 6 Wochen nicht gemäht wurde, erst nach mehrfacher Aufforderung meinerseits und aus Teilen der Bevölkerung wurden lediglich Teilabschnitte gemäht. Daher bitte ich folgende Fragen schriftlich zu beantworten.

Fragen

  1. Welche Grünanlagen werden durch die Stadt selbst gepflegt und in welchen Intervallen geschieht dies (Mäh,- Schnitt,- bzw. Pflegeplan soll beigefügt werden)?
  2. Welche Grünanlagen sind Fremdvergeben, an welches Unternehmen und in welchen Intervallen sind Mäh,- Schnitt,- und Pflegemaßnahmen vertraglich vereinbart?
  3. Wie wird sichergestellt, dass sich die jeweilige Unternehmen an die vertraglichen Vereinbarungen halten?
  4. Wurde geprüft und wenn ja mit welchen Ergebnis, in welchem Umfang zusätzliches Personalkosten, im Vergleich zu den Kosten der Fremdvergabe, anfallen würden (Saisonkräfte, Förderung über die ARGE usw)?